Ich möchte verkaufen

Was ist der erste Schritt zum Verkauf Ihres Mobilheims? Genau… In diesem Fall kontaktieren Sie Ihren zuverlässigen Partner rundum das Thema Mobilheime und Chalets. Ihren Mobilheimmakler! 

Wir freuen uns, Ihnen als Vermittler beim Verkauf Ihres Mobilheims bzw. Chalets mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Ihre Aufgabe besteht lediglich darin, mit unserer Hilfe einen reellen Preis für Ihr Verkaufsobjekt und eventuelles Inventar festzusetzen. 
Den Rest übernehmen wir. 

Und das beinhaltet?

Der Mobilheimmakler ist für die Reklame und den Empfang von Interessenten zuständig. Des Weiteren regelt er den finanziellen Teil und führt die neuen Gäste auf dem Campingplatz ein. Um die Verkaufschancen zu erhöhen, haben Sie in der Zwischenzeit lediglich dafür zu sorgen, dass sich das Verkaufsobjekt und der Garten in möglichst gutem Zustand befinden.  

Wie kommt der Verkaufspreis zustande?

Der Verkaufswert ist von diversen Faktoren abhängig. Natürlich denkt man als erstes an bereits geleistete Investitionen oder den (möglicherweise perfekten) Standort. Doch auch Alter des Objekts, Umweltpläne und das Parkreglement beeinflussen den Marktwert. Eines können wir Ihnen aufgrund jahrelanger Erfahrung jedoch versprechen. Bei uns ist die Ermittlung des Kaufpreises in äußerst kompetenten Händen. 

Wie lange dauert der Verkauf?

Das lässt sich nicht einschätzen. Wir können lediglich darauf verweisen, dass wir als Mobilheimmakler auf eine große Anzahl erfolgreicher Verkaufsabschlüsse zurückblicken können.  Wir sind stets bemüht, einen Verkauf möglichst effizient und schnell abzuwickeln. 

Gibt es eine Garantie?

Der Mobilheimmakler fungiert als Vermittler. Er bringt Nachfrage und Angebot zusammen und sorgt im Auftrag des Verkäufers für die reibungslose Verkaufsabwicklung. Demnach ist der Auftraggeber für die Garantie haftbar. Beim Erwerb eines gebrauchten Ferienobjekts ist eine Garantie ausschließlich bei noch bestehender Fabrikgarantie möglich.   

Sie kennen das Verkaufsobjekt wie kein anderer. Beachten Sie bitte, dass Sie als Auftraggeber bei Nichtbeseitigung bereits gesichteter Mängel haftbar sind. 
 
Noch Fragen? Nutzen Sie die Möglichkeit eines unverbindlichen und persönlichen Gesprächs. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

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